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   OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 95 A 4.08   

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https://dejure.org/2008,46041
OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 95 A 4.08 (https://dejure.org/2008,46041)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.10.2008 - 95 A 4.08 (https://dejure.org/2008,46041)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 95 A 4.08 (https://dejure.org/2008,46041)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf die Begründung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen: Der Fachsenat hat - unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 10 Halbs. 2 VwGO einerseits und der Pflicht zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO andererseits - anschaulich und zutreffend den Akteninhalt (verallgemeinernd) beschrieben, der nicht nur den Kläger, sondern auch die Kläger in zwei Parallelverfahren betrifft, über die der Senat ebenfalls heute entschieden hat (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 26.08/OVG 95 A 3.08).

    Anders als in den Parallelverfahren (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 26.08/OVG 95 A 3.08) fehlen zwar soweit der Fachsenat im Zusammenhang mit dem Schreiben vom 10. April 2008 auf Erkenntnisse von einer anderen Verfassungsschutzbehörde hinweist (BA S. 3 f.) in der Sperrerklärung vom 27. März 2007 Ausführungen zur Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden und zur Einstufung der Geheimhaltungsbedürftigkeit durch die erhebende Behörde.

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf die Begründung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen: Der Fachsenat hat unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 10 Halbs. 2 VwGO einerseits und der Pflicht zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO andererseits anschaulich und zutreffend den Akteninhalt (verallgemeinernd) beschrieben, der nicht nur die Klägerin, sondern auch die Kläger in zwei Parallelverfahren betrifft, über die der Senat ebenfalls heute entschieden hat (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 25.08/ OVG 95 A 2.08).
  • VG Potsdam, 24.03.2011 - 9 K 1027/08

    Auskunftsverweigerung des Verfassungsschutzes wegen Quellenschutzes

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - OVG 95 A 4.08 - m.w.N.
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